UPDATE: Coronavirus – Aktuelle Informationen für Eltern

Am 21.03.2020 wurden die Kritieren für den Anspruch auf eine Notbetreuung angepasst. Fortan ist es ausreichend, wenn nur ein Elternteil in der Gesundheitsversorgung oder Pflege tätig ist, um eine Notbetreuung erhalten zu können. Bei allen anderen systemrelevanten Berufen bleibt die bisher geltende Regelung in Kraft (= beide Elternteile). Detail entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Für die dazu notwendige Erklärung nutzen Sie bitte folgendes Formular.